Vertrauensschutz bei Aufwandsentschädigungen bleibt
Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Gute Nachricht nach der Kommunalwahl
Gute Nachrichten enthält das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rentenpaket für all diejenigen kommunalpolitisch Aktiven, die sich noch im Rentenalter als sogenannte „Ehrenbeamte“ (zum Beispiel ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher) in ihren Kommunen engagieren:
Als Teil des Rentenpaket ist nun für diese Personengruppe eine wichtige Übergangsregelung bezüglich ihrer Einkünfte verlängert worden: Die Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten bleiben von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst bei Alters- und bei Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt bis zum 30. September 2017 weiterhin ausgenommen.
Die Verlängerung dieser Vertrauensschutzregelung ist durch einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales in das Rentenpaket eingefügt worden. Die bisher geltende Regelung sah das Auslaufen dieser besonderen Regelung bereits zum 30. September 2015 vor.
„Diese zusätzliche Übergangszeit werden wir in der SPD-Bundestagsfraktion dazu nutzen, eine systematisch einwandfreie Regelung für die Zeit danach zu erarbeiten“ engagiert sich Sabine Bätzing-Lichtenthäler für eine dauerhafte Lösung. „Wir wollen die Menschen anerkennen, die sich noch im Rentenalter für ihre Kommunen ehrenamtlich engagieren. Schließlich gilt das Motto des gesamten Rentenpakets „nicht geschenkt, sondern verdient“ in besonderer Weise für diese Personengruppe.