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Bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte in Heimen

Veröffentlicht am 16.10.2014 in Pressemitteilung

Für eine gute und menschenwürdige Pflege

Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt neuen Gesetzentwurf

„Die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. Um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zu verbessern, bringen wir eine umfassende Pflegereform auf den Weg“ freut sich Sabine Bätzing-Lichtenthäler über den neuen Gesetzentwurf.

Die Angehörigen werden oft überrascht, wenn sie von heute auf morgen Pflegeaufgaben übernehmen müssen. Wer dann im Beruf steht, braucht eine bessere zeitliche Flexibilität. Mit dem neuen Gesetz soll erreicht werden, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Beschäftigte sollen dazu in Teilzeit arbeiten und sich gleichzeitig um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können. Darauf sollen sie einen Rechtsanspruch bekommen.

Das Gesetz basiert auf drei Säulen. Als erstes soll eingeführt werden, dass bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für die Angehörigen im Akutfall 10 Tage über eine Lohnersatzleistung finanziert werden sollen. „Das wird den enormen Stress von Angehörigen mindern, wenn zum Beispiel durch einen Schlaganfall vom einen auf den anderen Moment viel Zeit erforderlich ist, um die Situation des Pflegebedürftigen zu regeln“, so Bätzing-Lichtenthäler. Das zweite Element des Gesetzes regelt eine 6monatige Pflegezeit inklusive 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Dafür ist vorgesehen mit zinslosen Darlehen zu helfen. „Die Union wollte die Sterbebegleitung „Kippen“. Ich bin froh, dass wir uns hier durchsetzen konnten. Das ist doch eine Frage der Menschenwürde“, ist die Abgeordnete überzeugt. Drittens geht es darum, eine 24monatige Familienpflegezeit einzuführen. Sie ermöglicht Angehörigen, sich zwei Jahre um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern. Dazu soll es zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie geben, die etwa die Hälfte des Lohnausfalls ausmachen. Für Härtefälle ist vorgesehen, keine Rückzahlung zu verlangen.

Für all diese Maßnahmen soll es einen Rechtsanspruch und Kündigungsschutz geben. Das gibt den Angehörigen die nötige Freiheit zur Pflege und die Rückkehr auf den Arbeitsplatz ist nicht gefährdet. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft werden vermieden. Im Gegenteil wird dafür gesorgt, dass den Unternehmen engagierte Fachkräfte erhalten bleiben, wenn sie zeitweise kranke Familienangehörige pflegen müssen.

„Als ersten Baustein werden wir ab 1. Januar 2015 Leistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Mrd. Euro ausweiten und flexibilisieren. Zum Beispiel bei der Tages- und Nachtpflege oder für neue Wohnformen. Bei der stationären Pflege sollen bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräfte zum Einsatz kommen können“, freut sich die Abgeordnete über diesen Fortschritt.

Über die weiteren Entwicklungen können sie über die Homepage der Abgeordneten www.baetzing-lichtenthaeler.de regelmäßig die aktuellen Informationen erhalten.

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

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