Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen. So die aktuelle Pressemitteilung von Erwin Rüddel, MdB, der damit den Eindruck erweckt, als habe er, seine Partei und seine Regierung dafür gesorgt, endlich Klarheit zu schaffen.
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Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen. So die aktuelle Pressemitteilung von Erwin Rüddel, MdB, der damit den Eindruck erweckt, als habe er, seine Partei und seine Regierung dafür gesorgt, endlich Klarheit zu schaffen.
Die Wahrheit ist eine andere. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist schon sehr verwundert: „Erst schreibt das CDU-geführten Finanzministerium den Vorschlag ins Gesetz rein und dann lässt sich der CDU-Abgeordnete dafür loben, dass auf Drängen der Opposition und der Verbände aus dem Bildungs-und Weiterbildungsbereich im Finanzausschuss diese Regelungen wieder herausgestrichen wurden.", wird die Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler zitiert.
Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich geplant, die Umsatzsteuerpflicht für Bildungsträger aufgrund des europäischen Rechtsrahmens neu zu regeln. Nach andauernder Proteste der Betroffenen wurden diese Regelungen im Finanzausschuss mit den Stimmen von Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der SPD gestrichen.
„Es ist schön, dass Herr Rüddel dies lobt“, so die Abgeordnete weiter, „die Regelung für die Musikschulen ist wichtig, an ihm scheint aber vorbei gegangen zu sein, dass die Volkshochschulen und die Bildungsseminarträger auch getroffen worden wären. Auch für sie ist die Gefahr zunächst beseitigt.“
„Damit verbleibt die Rechtslage vorerst unverändert“, so die Bundestagsabgeordnete. Die Problematik, was Bildungsleistung ist und somit umsatzsteuerbefreit ist, ist damit aber nicht endgültig gelöst. Das Bundesfinanzministerium könnte auf die Idee kommen, Regelungen im Verwaltungswege zu treffen und so den Bundestag zu umgehen, gibt Bätzing-Lichtenthäler ihrer Befürchtung Ausdruck. Sie vertritt die Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung für die Betroffenen sicherer gewesen wäre. Außerdem bleibt abzuwarten, wie sich die geltenden Regelungen mit EU-Recht vereinbaren lassen.
„Wir waren in der Absprache mit den Volkshochschulen und den privaten Musik- und Ballettschulen schon sehr weit, um deren Interessen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Es wird abzuwarten bleiben, ob schwarz-gelb diese Interessen wahrt“, schließt Bätzing-Lichtenthäler.
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