Während das Schweizer Parlament nun dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen endgültig zustimmte, kam in Deutschland erwartungsgemäß keine Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Vorhaben zustande.
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Während das Schweizer Parlament nun dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen endgültig zustimmte, kam in Deutschland erwartungsgemäß keine Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Vorhaben zustande.
Die Vertreter der schwarz-gelb regierten Bundesländer lehnten es ab, den gravierenden Bedenken der Fachausschüsse der Länderkammer zu folgen. In der Debatte gelang es ihnen allerdings nicht, die Kritik an den ungerechtfertigten Mehrfachprivilegierungen der Steuerhinterzieher zu entkräften, die ihr unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben. Damit konterkariert das Abkommen das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das die schwarz-gelbe Koalition im Frühjahr 2011 noch als Instrument zur Stärkung der Steuergerechtigkeit gefeiert hatte.
Die SPD-geführten Länder hegen weiterhin erhebliche Zweifel, ob das Abkommen mit einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung vereinbar ist. Einer umfassenden Durchsetzung der deutschen Steueransprüche steht entgegen, dass die Bundesregierung zugestanden hat, die Anonymität der Schweizer Bankkunden dauerhaft zu wahren. Die Einschränkungen der Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung durch das Steuerabkommen – wie etwa der Verzicht auf den Erwerb von Bankdaten zur Aufdeckung von Steuerstraftaten – sind daher nicht hinnehmbar. All dies bestätigt uns in der konsequenten Ablehnung des vorliegenden Abkommens.
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