Die der Anhörung zugrunde liegende Studie der Universität Heidelberg mit ihren Ergebnissen und Handlungs-empfehlungen hat die Unterstützungsbedarfe der contergangeschädigten Menschen unumstößlich dargelegt.
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Die der Anhörung zugrunde liegende Studie der Universität Heidelberg mit ihren Ergebnissen und Handlungs-empfehlungen hat die Unterstützungsbedarfe der contergangeschädigten Menschen unumstößlich dargelegt.
Unsere Bundestagsfraktion dankt den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Sachverständigen und vor allem den Betroffenen, die in der Anhörung noch einmal deutlich die schnelle Handlungsnotwendigkeit aufgezeigt haben. Bereits in der vergangenen 16. Wahlperiode konnte fraktionsübergreifend eine Verbesserung der Lebens-situation für Menschen mit Conterganschädigung erreicht werden.
So wurden unter anderem die Renten verdoppelt und die Ausschlussfrist abgeschafft. Die Studie hat jedoch deutlich gemacht, dass insbesondere die Spät- und Folgeschäden so gravierend sind, dass noch viel mehr getan werden muss, um den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.
Die nun von der Regierungskoalition zugesagten zusätzlichen 120 Millionen Euro sind ein guter Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung muss nun zügig entsprechende rechtliche Regelungen vorlegen, damit das Geld so schnell wie möglich auch bei den betroffenen Menschen ankommt.
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