Jetzt hat es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erneut schwarz auf weiß: Der von ihr zusammengestrichene Gründungszuschuss war bisher ein voller Erfolg für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen.
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Jetzt hat es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erneut schwarz auf weiß: Der von ihr zusammengestrichene Gründungszuschuss war bisher ein voller Erfolg für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen.
Das zeigt die jüngste Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum Gründungszuschuss für Arbeitslose.
Ursula von der Leyen hat nun dieses erfolgreiche Instrument durch die Umwandlung von einer Pflicht in eine Ermessensleistung praktisch begraben. Aus der Studie geht hervor, dass es Menschen mit dem Gründungszuschuss schaffen, der Arbeitslosigkeit zu entkommen. 80 Prozent der Gründerinnen und Gründer sind auch anderthalb Jahre nach der Unternehmensgründung noch selbstständig. Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Insgesamt ist der Gründungzuschuss also für 90 Prozent ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Ein Großteil verfügt mittlerweile über ein existenzsicherndes Einkommen und etwa ein Drittel der Gründer wird selbst als Arbeitgeber aktiv, im Durchschnitt schaffen sie zwei bis drei neue Stellen. Dies zeigt erneut, dass der finanzielle Kahlschlag von Schwarz-Gelb bei den Mitteln für die Arbeitsmarktpolitik falsch ist. Allein beim Gründungszuschuss hat Ursula von der Leyen die Mittel bis 2015 um zwei Drittel auf 500 Millionen Euro zusammengestrichen.
Durch die Umwandlung von einer Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, in eine Ermessensleistung hat sie den Gründungzuschuss praktisch abgeschafft. Denn: Ist das Geld knapp, dann werden sich die Vermittler in der Praxis gegen eine Förderung entscheiden. Schon jetzt erreichen uns jeden Tag Berichte von Arbeitslosen, die sich selbstständig machen wollten, und denen der Gründungs-zuschuss verwehrt wird.
Die Ministerin hat die Mittelkürzungen beim Gründungs-zuschuss mit angeblich hohen Mitnahmeeffekten begründet.
Doch auch hier kontert die Studie und belehrt die Bundesministerin eines Besseren. Mitnahmeeffekte, so das IAB, spielen eine geringere Rolle als bisher angenommen. Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales unserer Bundestagsfraktion lässt dies nicht so stehen und hat jetzt die Bundesregierung aufgefordert, in der nächsten Ausschusssitzung zu den Auswirkungen und den Folgen der Kürzungen beim Gründungzuschuss Stellung zu nehmen. Allein die Abschaffung dieses Instruments zeigt, dass es Schwarz-Gelb nicht um Chancen zur dauerhaften Integration in Arbeit mit ihren Reformen geht, sondern sie den Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik nutzen, um ihre Klientelpolitik zu finanzieren. Chancenpolitik sieht anders aus.
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