SPD Rennerod

Mit Erfahrung Zukunft gestalten

Besucher

Besucher:956437
Heute:67
Online:2

Justiz: Vorratsdatenspeicherung – Seltsames Gutachten!

Veröffentlicht am 16.03.2012 in Inneres

Eigentlich sollte das Gutachten des Max-Planck-Instituts empirische Ordnung in die Debatte um die Vorrats-datenspeicherung bringen. Doch dem Anspruch ist es nicht gerecht geworden. Der wissenschaftliche Gehalt ist gleich null. Leider will das kaum einer zur Kenntnis nehmen. Die Schlagzeilen waren eindeutig: Die Vorratsdatenspeicherung bringt den Ermittlern nichts.

Und die Bundesjustizministerin erklärte, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung keine wirklich bewiesenen Schutzlücken gebe. Zumindest scheinbar liefert die neue Studie des Max-Planck-Institutes den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung neue Argumente. Sie fühlen sich durch sie bestätigt.
Die Forscher selber aber erklären öffentlich, missinterpretiert zu werden. Die Studie schließe ausdrücklich nicht aus, dass es einzelne Fälle gebe und auch Fälle in einer durchaus bedeutsamen Zahl, in der die Verkehrsdaten zum Ermittlungserfolg beitragen oder beitragen könnten.
Hier wird deutlich, dass die Bundesjustizministerin das Gutachten durch ihre ideologische Brille bewertet, die Inhalte verfälscht und damit die Öffentlichkeit falsch informiert. Das Max-Planck-Institut hat, um Vorstellungen des Auftraggebers gerecht zu werden, wissenschaftliche Standards verletzt und bringt seinen Ruf in Gefahr.
Tatsächlich kann man mit dem Gutachten nichts beweisen oder widerlegen. Ihr statistischer Gehalt ist enttäuschend gering. Über viele Seiten analysieren die Wissenschaftler, ob die Einführung oder Abschaffung der Vorratsdaten-speicherung die Aufklärungsquote beeinflusst oder nicht. Die Autoren gehen sogar soweit und sagen: Die Überprüfung ist schlicht nicht möglich, weil es zu wenige Informationen gibt.
Die Ministerin hat also völlig recht: Messbar ist der Zusammenhang nicht. Er kann weder ausgeschlossen, noch belegt werden. Der Versuch, Aufklärungsquote und Vorratsdatenspeicherung zu verbinden, ist nicht neu. Die Argumentation ist ein bekanntes Muster der Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Eine politische Nebelkerze, die auch die FDP immer wieder benutzt. Die stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, sagte zum Beispiel: "Die Aufklärungsquote bei Straftaten im Internet vor der Einführung der Vorratsdaten-speicherung betrug 82,9 Prozent im Jahr 2007 und nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung 75,7 Prozent im Jahr 2009.
Da wurde das Gesetz schon angewandt." Die Aufklärungsquote sinkt nur deshalb, weil immer mehr Fälle zur Anzeige gebracht wurden. 2007 waren es laut Polizeilicher Kriminalstatistik noch 179.026 Fälle, davon wurden 148.483 gelöst. 2009 gab es insgesamt 206.909 "Internetstraftaten", wovon 156.725 aufgeklärt wurden.
Man könnte also genauso sagen: Die Zahl der gelösten Fälle ist in diesem Zeitraum um fünf Prozent gestiegen   ein Erfolg der Vorratsdatenspeicherung! Nur dass das genauso unzulässig wäre, wie mit der Aufklärungsquote zu argumentieren, denn die Statistik ist schlicht ungeeignet.
Die Ergebnisse der internationalen Polizeiforschung belegen, dass die Aufklärung von Straftaten durch polizeiliche Anstrengungen eher seltene Ereignisse sind. Die Leistungen der Polizei liegen in erster Linie bei der Beweisführung und Beweissicherung.
Am Deliktsbereich Mord und Totschlag wird dies besonders drastisch deutlich: Bei regelmäßigen Aufklärungsquoten in diesem Deliktsbereich von um die 90 Prozent ist nicht zu erwarten, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sich noch nennenswert in einer Veränderung der Aufklärungsquote niederschlägt. Zumal der Zugriff auf diese Vorratsdaten relativ selten erfolgt.
Man muss wohl mit solchen Beispielen jonglieren, um für die Ministerin brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist wichtig. Die Frage, wann ein Grundrechtseingriff legitim ist oder nicht, ist politisch schwer zu beantworten. Mit falschen Informationen zu arbeiten, schadet der Debatte.

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

Mitglied werden!

Mitglied werden!

Newsticker

20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen

18.06.2026 12:25 „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“
Rechte Mehrheit im EU-Parlament stellt Vereinbarung für sauberes Wasser infrage Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die in der vergangenen Legislatur beschlossene Vereinbarung zur Verbesserung der Wasserqualität sieht Vorschriften für eine durch Unternehmen gestützte Finanzierung der sogenannten 4. Reinigungsstufe vor. An dieser finanziellen Großaufgabe sollen vor allem Kosmetik-… „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“ weiterlesen

18.06.2026 12:16 Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung ist keine Einbahnstraße Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf, so Annika Klose. „Wir haben im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass eine solche Reform auch und gerade im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden muss. Dass es also auch… Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz weiterlesen

18.06.2026 11:18 Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze
Zum Internationalen Tag gegen Hetze: Hassrede bekämpfen, Zusammenhalt stärken Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Seit fünf Jahren rufen die Vereinten Nationen jeweils am 18. Juni den Internationalen Tag der Bekämpfung von Hetze aus. Sie machen so auf die wachsende Verbreitung von Hassrede aufmerksam und weisen auf Maßnahmen hin, Hassrede zu bekämpfen und den gegenseitigen Respekt zu… Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze weiterlesen

17.06.2026 12:19 Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger
Politisch-ideologischer Nachhilfeunterricht ist nicht nötig Das vom EU-Parlament beschlossene Verbot für Fleischbezeichnungen wie ‚Veggie-Speck‘ oder ‚Veggie-Hühnchen‘ ist falsch und wird Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Dass Begriffe wie ‚Veggie-Burger‘ oder ‚Veggie-Wurst‘ auch künftig zulässig bleiben, ist richtig. Die Entscheidung beendet hoffentlich eine Scheindebatte, die viel politische Energie verschwendet hat. „Das EU-Parlament hat bestätigt, dass Begriffe wie… Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de