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Medien Internet – Die Netzneutralität gesetzlich verankern!

Veröffentlicht am 28.06.2013 in Bundespolitik

Unsere Bundestagsfraktion fordert die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Der Verordnungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung wird dem Anspruch der Internetnutzer und -nutzerinnen nur unzureichend gerecht, frei und gleichberechtigt das Netz zu nutzen. Es bedarf einer gesetzlichen Absicherung.

Die Bundesregierung hat es in den vergangenen vier Jahren sträflich vernachlässigt, die Freiheit des offenen und diskriminierungsfreien Internets durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität zu sichern. Abgelehnt wurde diese Forderung mit der Argumentation, dass der Markt dies alleine regeln solle und dass diese Forderung letztlich nur Panikmache sei. Doch es hat sich gezeigt, dass der Markt es nicht alleine regeln kann. Nur eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert den Wettbewerb, den diskriminierungsfreien Zugang und die grundgesetzliche Informationsfreiheit.


Gesellschaftliche Teilhabe über das Internet ist nicht an wirtschaftlichen Aspekten festzumachen.

Erst die kritischen Reaktionen in der Öffentlichkeit auf die Tarifänderungen der Deutschen Telekom AG und die Petition mit fast 80.000 Unterstützer und Unterstützerinnen lassen nun die Bundesregierung in Aktionismus verfallen. Zwar lehnt die Bundesregierung nach wie vor eine gesetzliche Regelung ab, aber eine Verordnung soll für Klarheit sorgen und Netzneutralität sichern. Die öffentliche Beratung zeigte jedoch, dass der Verordnungsentwurf an vielen Stellen unklare und unbestimmte Aussagen enthält und daher interpretationsoffen ist. Dieser Entwurf mag zwar ein wichtiger erster Schritt sein, jedoch sind die Regelungen nicht weit genug gehend. Daher setzt sich unsere Bundestagsfraktion weiterhin klar für eine schnelle gesetzliche und wirksame Verankerung der Netzneutralität ein. Das freie Internet ist ein wichtiges Medium für unsere Demokratie, daher soll wesentliches auch in einem Gesetz geregelt werden. Netzneutralität fördert die Vielfalt von Inhalten, Diensten und Dienstanbietern. Sie setzt niedrige Marktzugangsschranken, die für eine Etablierung vor allem von Start-Ups von zentraler Bedeutung sind. Sie dient damit auch der Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie der Innovationsfähigkeit und dem technischen Fortschritt.

Die grundsätzliche Gleichbehandlung und Diskriminierungs-freiheit bei der Durchleitung von Datenpaketen muss ohne wenn und aber gewährleistet werden.

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

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