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Menschenrechte: Weibliche Genitalverstümmelung – Weltweit ächten!

Veröffentlicht am 10.02.2012 in Internationales

Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist ein Gewaltakt gegen die Frau. Sie ist eine schwere Menschenrechts-verletzung, als solche seit 1995 international anerkannt und durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht mit der Achtung kultureller Traditionen unterschiedlichster Art.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine menschenrechtswidrige Praxis und muss endlich weltweit geächtet und beendet werden. Jedes Jahr erleiden weltweit circa drei Millionen Mädchen die brutalen Verstümmelungen und tragen dabei nicht nur bleibende körperliche Verletzungen und chronische Schmerzen, sondern auch ein lebenslanges psychisches Trauma davon.
Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation der Vereinten Nationen "UN Women" sind mehr als 130 Millionen Mädchen und Frauen weltweit beschnitten. Die meisten Betroffenen leben in Afrika und in einigen Ländern Asiens. In manchen afrikanischen Regionen sind mehr als 90 Prozent der Frauen, die älter als 14 Jahre sind, beschnitten. In Ägypten beispielsweis sind 91 Prozent der Frauen verstümmelt. Dieser Brauch gefährdet Mädchen und junge Frauen auch bei uns. Genitalverstümmelung ist zwar in allen EU-Mitgliedstaaten verboten, dennoch ist bei uns das Problem noch nicht gelöst, da die Praxis unter Zuwanderern in der EU teilweise noch aufrechterhalten wird.
Gerade im Bereich der Genitalverstümmelungen hat man es mit einem enorm großen Dunkelfeld zu tun. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betroffenen Frauen und Mädchen, wo auch immer, zu helfen. Sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie in Gefahr sind. Deswegen ist die Arbeit des Netzwerkes Integra von enormer Bedeutung. Bei Integra handelt es sich um ein Netzwerk von zahlreichen deutschen Organisationen, wie beispielsweise Amnesty International, UNICEF, UN Women, MISEREOR, Terre des femmes und weitere, die sich für eine Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung einsetzen. Unsere Anstrengungen im Kampf gegen Genitalverstümmelung müssen sich auf die Staaten richten, in denen diese Praxis angewandt wird und zumeist auch gesetzlich nicht verboten ist. In Kenia gibt es beispielsweise ein Projekt, das es geschafft hat, die dortige Gesellschaft von Grund auf zu verändern. Obwohl weibliche Genitalverstümmelung in Kenia verboten ist, ist die Praxis nach wie vor weit verbreitet. Das macht es schwer, ein Umdenken in den Köpfen der dortigen Gesellschaft zu bewirken. Durch Seminare und Informationsveranstaltungen konnten jedoch bereits erste große Erfolge erzielt werden: Die Beschneidungsrate lag in dem betreffenden Gebiet 2002 bei rund 98 Prozent; seit Beginn der Aufklärungsarbeit konnte die Zahl der Verstümmelungen um 50 Prozent gesenkt werden. Diese Erfolge müssen gewürdigt und auch in anderen Ländern voran gebracht werden.

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

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