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Verbraucherschutz: Fleischskandal - jetzt hat Aigner keine Ausrede mehr

Veröffentlicht am 12.04.2013 in Bundespolitik

Ein Sieg für Rot-Grün: Die Behörden dürfen die Namen von Gammelfleischhändlern nennen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt die diesbezügliche Regelung aus rot-grüner Regierungszeit bestätigt.

Jetzt muss Ministerin Aigner liefern: Die Forderungen der SPD nach dem Ausbau der Verbraucherinformation und einer Pflicht zur Namensnennung auch bei Betrügern und Fleischpanschern hatte Aigner unter Hinweis auf das noch ausstehende EuGH-Urteil abgelehnt. Jetzt ist der Weg frei für eine grundlegende Reform des Paragraphen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Ministerin Aigner muss den porösen Reifen jetzt endlich auswechseln, anstatt weiter daran herum zu flicken.

Aber auch die Unternehmen und ihre Verbandsvertreter sind gefordert: Statt weiter zu versuchen, Verbraucher-informationsrechte durch Hinweise auf angebliche europarechtliche und verfassungsrechtliche Hürden zu bekämpfen, muss auch die Lebensmittelwirtschaft einsehen, dass Transparenz und Verbraucherinformation in der sozialen Marktwirtschaft zusammen gehören.

Transparenz hilft redlichen Unternehmen, sich und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrügern und Panschern zu schützen. Transparenz ist Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können es nicht nachvollziehen, warum Behörden die Namen von Fleischpanschern und Schmuddelbetrieben nicht automa-tisch nennen. Hierfür treten wir ein.

Das EuGH-Urteil macht deutlich: Bei Verbraucherinformation geht es um mehr als die Warnung vor Gesundheitsgefahren. Das Urteil stärkt deshalb auch denen den Rücken, die für mehr Transparenz und Verbraucherinformation kämpfen und Luft in die Amtsstuben lassen wollen.

Darüber hinaus erinnert das EuGH-Urteil noch an etwas anderes: Der Skandal um die „Wildfleisch-Berger GmbH“ wurde von einem Lastwagenfahrer aufgedeckt, der anschließend seine Arbeit verlor. Der damalige Verbraucherminister Horst Seehofer hängte ihm zwar eine Medaille des Verbraucherministeriums um, den überfälligen Schutz von Hinweisgebern verweigert Schwarz-Gelb diesen mutigen Bürgerinnen und Bürgern jedoch bis heute. Unser Vorschlag für ein Hinweisgeberschutzgesetz liegt auf dem Tisch.

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

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