Sozialdemokraten informierten zu den gesetzlichen Neuerungen
Pflegebedürftigkeit ist ein Thema. Nicht erst seit heute und auch nicht nur im Heimatraum. Rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 73 Prozent davon werden im häuslichen Umfeld betreut. Mit den 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetzen II und III haben sich zahlreiche Veränderungen in der Pflege ergeben. Dazu informierte die SPD Westerwald anlässlich einer Veranstaltung im Diakonie-Laden in Westerburg. Neben der Bundestagsabgeordneten Gabi Weber (Wirges) sprach Sybille Stuart von „Netzwerk im Alter, Koordinierungsstelle Westerburg-Rennerod“.
Während Weber auf die Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung einging, stellte Sybille Stuart die praktischen Auswirkungen in den Vordergrund ihres Vortrags. Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung, die erstmals auch den pflegenden Personen Zeiten in der Rentenversicherung anrechnet. 2012 wurde die Pflege dann mit dem Pflegestärkungsgesetz auf neue Füße gestellt. Weg von bisher drei Pflegestufen, hin zu fünf Pflegegraden. Ziel der Politik, so Gabi Weber, sei es gewesen „wegzukommen von der Minutenzählerei und dafür die Lebenssituation der Betroffenen im Blick zu haben“.
Stuart ging detailliert auf die neuen Gegebenheiten ein. 1,38 Millionen Personen werden in Deutschland ausschließlich durch Angehörige gepflegt; 692.000 davon mit Unterstützung durch professionelle Dienste. Die Pflegeversicherung ist nach ihren Worten „ein buntes Paket von verschiedenen Leistungen“, die für den Laien nur schwer zu durchschauen sind. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt nach geänderten Kriterien. Bewertet werden Mobilität (10 Prozent), Kognitives Verhalten (15 %), Selbstversorgung (40 %), Behandlung (20 %) und Alltagsgestaltung (15 %).Je länger man aber den Ausführungen und Beispielen der Referentin folgte, umso deutlicher wurde, dass im konkreten Einzelfall an einer persönlichen Beratung kein Weg vorbei führt. Stuart wörtlich: „Wenn es ins Detail geht, wird es kompliziert“. Zu empfehlen ist ein Coaching vor der MDK-Begutachtung.
Bei einem Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung kann man die Dienste der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Gelungen ist es mit dem Gesetz die Demenzkranken besser zu stellen. Die neu eingeführten Pflegegrade wirken sich auf Personen, die bereits einer Pflegestufe zugewiesen waren, positiv aus - erschweren aber neuen Betroffenen den Einstieg. Das neue Gesetz hat zwar Verbesserungen gebracht, ist aber noch nicht endgültig ausgereift, so Stuart. Gabi Weber bat bei Schwachstellen die Politik zu informieren, damit nochmals nachgebessert werden könne.