Die Koalitionsvereinbarung ist eindeutig: Wir werden die EU-Richtlinie umsetzen, aus Koalitionstreue, aber auch weil uns das europäische Recht dazu verpflichtet. Gleichzeitig setzen wir uns auf EU-Ebene für eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate ein.
Wir sind aber mit unserm Minister Heiko Maas der Auffassung, dass es sinnvoll ist, mit dem Gesetzentwurf abzuwarten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Dies ist aller Voraussicht nach noch vor Ostern der Fall.
Es geht also nicht darum, das Thema auf die lange Bank zu schieben, sondern unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wir wollen verhindern, dass wir nach dem EuGH-Urteil das Gesetzgebungsverfahren wieder neu aufrollen müssen.