Seit dem 1. Januar 2014 gilt auch für Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Die Debatte über die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger müssen wir in aller Sachlichkeit führen, ohne Ressentiments zu schüren. Eines ist klar: Einwandererinnen und Einwanderer sind ein Gewinn für Deutschland und unsere Wirtschaft.
Wo aber Sozialleistungen zu Unrecht beansprucht werden, muss dies unterbunden werden. Gegenüber der EU-Kommission halten wir daran fest: EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wo es vor Ort Probleme gibt, gehen wir sie an. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu festgehalten:
Wir unterstützen die Kommunen bei der Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer und stocken unter anderem das Förderprogramm „Soziale Stadt“ auf.